Die Staatsanwaltschaft Amberg hat ein Verfahren wegen eines nicht freigeschalteten Kommentars bei „regensburg-digital“ eingestellt, der den Tatbestand der (versuchten) Volksverhetzung erfüllt hätte. Das Verfahren wurde eingestellt, da die Polizei und Staatsanwaltschaft nicht eindeutig zuordnen konnten, wer im Haushalt für den Kommentar verantwortlich war. Stefan Aiger, der die Strafanzeige erstattete, sieht darin dennoch einen Erfolg: Im Verfahren wurde nicht nur die IP-Adresse ermittelt, sondern auch die Wohnung durchsucht und die Handys beschlagnahmt. Das werde sich der Betroffene merken. Aiger sieht sich somit darin bestärkt, ähnliche Kommentare auch in Zukunft zur Anzeige zu bringen.facebook.com