Rechtsanwalt Jan Mönikes über Journalisten und Medienrecht

Jan Mönikes ist „Netzpolitiker der ersten Stunde“, studierte Politik- und Rechtswissenschaften und ist heute Partner bei der Sozietät Schalast & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin. Er ist spezialisiert auf IT-, Medien- und Vereinsrecht und berät in schwierigen Fragen an der Schnittstelle zwischen Recht, Politik und Medien, aber auch als Justitiar eine Reihe von Vereinen und Verbänden, darunter den BdKOM, den Bundesverband der Personalmanager oder internationale Organisationen wie das CERN. Er ist zudem Lehrbeauftragter der Brandenburgischen Technischen Universität in Cottbus und der Quadriga Hochschule in Berlin.

Womit beschäftigt sich ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht?

Es ist ein sehr breites Feld, dass eigentlich nahezu alle Aspekte der Tätigkeit kreativer Berufe umfasst. Medien und Musik, Verlage und Kunst, Internet und Menschenwürde – oft geht es um Themen von Sachen, die man nicht „anfassen“ kann und ist daher rechtlich ziemlich abstrakt. Mein persönlicher Schwerpunkt allerdings liegt auf den Bereichen Internet-, Medien- und Presserecht, dort insbesondere auf die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz. Diese Themen sind angesichts der digitalen Transformation und der damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen in meinen Augen besonders relevant. Natürlich kommen immer mal auch interessante Urheberrechtsfragen, Vertrags- oder Lizenzangelegenheiten zu einem – das macht bei mir persönlich aber nicht den Schwerpunkt meiner juristischen Tätigkeit aus.

Wozu würdest Du als Jurist Journalistinnen und Journalisten in der täglichen Arbeit raten?

Thesenjournalismus vermeiden, besser stets die journalistische Sorgfaltspflicht wahren und Informationen unvoreingenommen und sorgfältig prüfen, bevor man sie verbreitet. Man wird „Hate Speech“ und „Fake News“ im heutigen Tempo der Medienwelt nicht erfolgreich bekämpfen, wenn der „Qualitätsjournalismus“ nicht mit gutem Beispiel vorangeht. Ein gesunder Respekt vor der Relativität von „Wahrheit“, vor Urheber- und Persönlichkeitsrechten ist daher auch in der „digitalen“ Berichterstattung wichtig. Glaubwürdigkeit und Professionalität erkennt man auch dort immer noch daran, dass sich Journalisten nicht gemein machen mit einer Sache – auch nicht mit einer guten.

Gibt es einen skurrilen Fall, der uns erheitern könnte?

Ja, natürlich einige. Aber über die eigenen Fälle darf man als Anwalt ja nicht sprechen und über die der anderen Kollegen spricht man nicht…

Jan Mönikes bei Schalast.com

Foto: Henrik Strohmeyer